Anforderungen nach § 43e BRAO
Die BRAO stellt Anforderungen an Dienstleister, die Zugang zu Informationen erhalten, die der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Nach § 43e BRAO dürfen Rechtsanwälte externe Dienstleister einsetzen, wenn:- Der Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet ist
- Eine ununterbrochene Kette von Verschwiegenheitsvereinbarungen besteht
- Der Rechtsanwalt die Kontrolle über die Beauftragung behält
Wie wir Compliance gewährleisten
Verschwiegenheitsvereinbarungen
Verschwiegenheitsvereinbarungen
Wir schließen Verschwiegenheitsvereinbarungen gemäß § 203 StGB ab mit:
- Unseren Kunden (Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsabteilungen)
- Allen Unterauftragnehmern, die möglicherweise Zugang zu Nutzerdaten haben
Vertragliche Garantien
Vertragliche Garantien
Unsere Compliance mit § 43e BRAO ist vertraglich garantiert in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Folgendes beinhalten:
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Verschwiegenheitsvereinbarung
Unterauftragsmanagement
Unterauftragsmanagement
Alle Unterauftragnehmer, die Daten in unserem Auftrag verarbeiten:
- Sind durch gleichwertige Verschwiegenheitspflichten gebunden
- Sind in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgelistet
- Wurden auf Sicherheit und Compliance geprüft
Ihre Pflichten
Ihre Pflichten
Als Rechtsanwaltskanzlei, die Libra nutzt, sollten Sie:
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren (beinhaltet AVV und Verschwiegenheitsvereinbarung)
- Ihre Mandanten angemessen über die Nutzung von KI-Tools informieren
- Die Aufsicht über mit KI-Unterstützung erstellte Arbeitsergebnisse wahren
Berufsrechtliche Verantwortung
Berufsrechtliche Verantwortung
Während Libra die Infrastruktur für BRAO-Compliance bereitstellt:
- Bleiben Sie für Ihre berufsrechtlichen Pflichten verantwortlich
- Die Verschwiegenheitspflichten gegenüber Mandanten verbleiben beim Rechtsanwalt
- KI-unterstützte Arbeit sollte mit professionellem Urteilsvermögen überprüft werden

