
Nennen Sie das Gesetz mit seiner offiziellen Abkürzung — OR, ZGB, StGB, ArG — statt mit dem vollständigen Titel. Abkürzungen werden exakt abgeglichen und lassen sich daher weitaus zuverlässiger auflösen.
Was abgedeckt wird
Libra liest eine einzige Fedlex-Sammlung aus: die Systematische Rechtssammlung (SR / RS), den konsolidierten Bestand der derzeit in Kraft stehenden Bundeserlasse, Verordnungen und völkerrechtlichen Verträge. Sie nennen ein Gesetz, Libra ordnet es dem passenden Erlass zu und gibt anschließend bis zu zehn der für das Thema Ihrer Frage relevantesten Artikel zurück statt des gesamten Gesetzestextes. Jedes Zitat enthält die Artikelnummer, das Datum der konsolidierten Fassung, aus der gelesen wurde, und einen direkten Link auf diesen Erlass auf fedlex.admin.ch. Weist der Text eines Gesetzes keine zitierfähige Artikelstruktur auf, nennt das Zitat den Erlass ohne Artikelnummer.Fedlex umfasst in Libra ausschließlich in Kraft stehendes Bundesrecht. Nicht erfasst sind die Amtliche Sammlung (AS / RO), das Bundesblatt (BBl / FF) mit seinen Entwürfen und Botschaften sowie frühere Fassungen eines Erlasses — und kantonales Recht wird in Fedlex überhaupt nicht publiziert. Arbeiten Sie dafür direkt mit fedlex.admin.ch oder einer kantonalen Quelle.
Sprachen
Das schweizerische Bundesrecht wird in Deutsch, Französisch und Italienisch publiziert, den drei Amtssprachen, und Libra kann jede dieser Fassungen abrufen. Für ausgewählte Erlasse liegt zudem eine nicht verbindliche englische Übersetzung vor. Rätoromanisch ist nicht verfügbar. Standardmäßig ruft Libra die Fassung ab, die Ihrer Libra-Oberflächensprache entspricht, und Sie können dies in der Frage selbst übersteuern: Fragen Sie auf Französisch oder geben Sie an, welche Sprachfassung Sie wünschen — die Zitate stammen dann aus diesem Text. Existiert das gewünschte Gesetz nicht in dieser Sprache, greift Libra auf Deutsch zurück, statt nichts zurückzugeben.Rechtsgebiete
Gesamtes schweizerisches Bundesrecht: Zivilrecht (ZGB, OR), Strafrecht (StGB), Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Finanzmarktregulierung, öffentliches Beschaffungswesen usw.Was Sie fragen können
- „Was besagt das Schweizer Obligationenrecht zu den Kündigungsfristen bei Mietverhältnissen?”
- „Welche Voraussetzungen gelten nach dem ZGB für die Beistandschaft?”
- „Zitieren Sie Art. 6 OR in der französischen Fassung.”
- „Welche Pflichten ergeben sich aus Art. 717 OR für VR-Mitglieder?”
Einrichtung
Nichts zu verbinden. Fedlex ist Inklusive — kein Zusatzmodul, keine Zugangsdaten. Die Quelle erscheint in der Recherche-Auswahl, sobald die Schweiz zu den Jurisdiktionen Ihres Arbeitsbereichs gehört.Tipps
Verwenden Sie die offizielle Abkürzung
Verwenden Sie die offizielle Abkürzung
OR, ZGB, StGB und ArG werden exakt mit dem Kurztitel des Erlasses abgeglichen. Ein vollständiger Titel muss Wort für Wort übereinstimmen, weshalb „Bundesgesetz über die Landwirtschaft” leer zurückkommen kann, wo LwG zum Ziel führt.
Sagen Sie, worum es in der Frage geht
Sagen Sie, worum es in der Frage geht
Libra wählt die zu zitierenden Artikel aus, indem es Ihre Formulierung mit dem Gesetzestext abgleicht. Wenn Sie also das Rechtsproblem beschreiben — missbräuchliche Kündigung, Gewährleistung für Mängel, Verzugszins —, erhalten Sie die passenden Vorschriften statt einer allgemeinen Zusammenfassung des Erlasses.
Für historische Fassungen brauchen Sie das Portal
Für historische Fassungen brauchen Sie das Portal
Libra gibt stets die heute geltende Fassung zurück; es gibt keine Möglichkeit, den Text nach dem Stand eines früheren Datums abzufragen. Folgen Sie dem Zitatlink zu fedlex.admin.ch und wählen Sie dort den zeitpunktbezogenen Text aus.
Fedlex und OpenCaseLaw kombinieren
Fedlex und OpenCaseLaw kombinieren
Gesetz plus Rechtsprechung ist das übliche schweizerische Recherchemuster. Beide sind Inklusive, sodass es nichts kostet, sie gemeinsam zu aktivieren.
Nächste Schritte
OpenCaseLaw
Kostenlose schweizerische Rechtsprechung als Ergänzung zu den Gesetzestexten.
Zefix
Schweizerisches Handelsregister: Unternehmen, Rechtsformen, Zeichnungsberechtigungen.

