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Stämpfli Legal Premium bringt die Schweizer Rechtsbibliothek der Stämpfli Verlag AG (Bern) in Libra — darunter den Berner Kommentar, den ausführlichen Artikel-für-Artikel-Kommentar zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und zum Obligationenrecht (OR). Libra und Stämpfli arbeiten exklusiv zusammen: Die Werke des Verlags sind in Libra verfügbar, und die Inhalte von Stämpfli sind ausschließlich über Libra zugänglich. Dies erfolgt über Ihre normale Recherche, nicht über eine separate Datenbank. Wenn Sie eine Frage stellen, enthält Libras Antwort Zitate aus den relevanten Stämpfli-Werken. Jedes Zitat ist anklickbar und öffnet den vollständigen Text in Stämpflis eigener Plattform, LEXIA — ohne separates Login; der Sprung erfolgt per Single-Sign-On.
Libra-Maskottchen beim Präsentieren
Zitieren Sie den Berner Kommentar nach Artikel: „BK zu Art. 18 OR”, „BK zu Art. 28 ZGB”, und Libra ruft den Eintrag ab. Klicken Sie auf das Zitat, um die vollständige Passage in LEXIA zu lesen.
Stämpfli Legal Premium ist eine Flatrate für alle digital verfügbaren Werke von Stämpfli — Kommentare, Lehrbücher und Zeitschriften in einer durchsuchbaren Bibliothek. Der Katalog wird laufend gepflegt und erweitert. Repräsentative Werke:
TitelBeschreibung
Berner KommentarEiner der umfassendsten Kommentare zum schweizerischen Privatrecht (ZGB, OR).
Lehrbuchreihe (Textbook series)Stämpflis Lehr- und Referenzreihe für das gesamte juristische Kerncurriculum.
FamPra.chFührende Zeitschrift für die schweizerische familienrechtliche Praxis.
ZStrR (Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht)Führende schweizerische Zeitschrift für Strafrecht.
Gut abgedeckte Rechtsgebiete: Schwerpunkt ist das schweizerische Privatrecht (ZGB, OR), ergänzt durch Familienrecht, Strafrecht sowie das weitere Curriculum über die Lehrbuchreihe und das Zeitschriftenportfolio.

Was Sie fragen können

  • “Was sagt der Berner Kommentar zu Art. 18 OR zur Vertragsauslegung?”
  • “Aktueller FamPra.ch-Beitrag zum Betreuungsunterhalt?”
  • “ZStrR-Aufsatz zur Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit?”
  • “Berner Kommentar zu Art. 28 ZGB: Voraussetzungen des Persönlichkeitsschutzes.”
Für die Nutzung der Stämpfli-Inhalte sind zwei Dinge erforderlich: ein aktives Libra-Abonnement und das Stämpfli Legal Premium-Modul als Erweiterung.
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Libra-Abonnement besitzen

Stämpfli Legal Premium ist ein Add-on-Modul, kein eigenständiges Produkt. Jeder Libra-Plan (Starter, Professional oder Team) ist geeignet.
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Stämpfli Legal Premium im Checkout hinzufügen

Fügen Sie das Modul direkt in der Libra-App zu Ihrem Abonnement hinzu. Es handelt sich um ein Modul pro Nutzer, das zusammen mit Ihrem Libra-Plan abgerechnet wird.
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Stämpfli erscheint im Recherche-Modus

Sobald das Modul aktiv ist, steht Stämpfli als Quelle zur Verfügung. Aktivieren Sie es, wann immer Sie es benötigen. Siehe Recherche-Modus.
Stämpfli Legal Premium wird innerhalb von Libra erworben — es gibt keinen separaten Stämpfli-Shop, und Stämpfli verkauft das Modul nicht separat. Das Modul ist eine Flatrate pro Nutzer (jährlich oder monatlich abgerechnet), ohne nutzungsabhängige Kosten. Es setzt ein aktives Libra-Abonnement voraus: Endet das Libra-Abonnement, endet auch das Modul.
Für Mengenpreise oder Hilfe bei der Planauswahl wenden Sie sich an das Team unter contact@libratech.ai. Zum allgemeinen Ablauf der Quellenaktivierung siehe Integrationen einrichten.

Kombination mit den anderen Schweizer Quellen

FragetypBeste Kombination
Was sagt das Gesetz?FedLex allein.
Was ist die herrschende Lehrmeinung?Stämpfli Legal Premium.
Wie haben die Gerichte es angewendet?Stämpfli + OpenCaseLaw.
Wer ist dieses Schweizer Unternehmen?Zefix allein.
Grenzüberschreitend mit Deutschland?Stämpfli + Wolters Kluwer Online oder Otto Schmidt.
Libra ist nicht mit Swisslex integriert — für Schweizer Rechtsinhalte arbeitet Libra ausschließlich mit Stämpfli zusammen.

Hosting, Datenschutz & Berufsrecht

Eine häufige Frage für Schweizer Kanzleien ist, ob ein im Ausland gehostetes Cloud-Tool innerhalb der berufsrechtlichen Vorschriften eingesetzt werden kann. Eine unabhängige Schweizer Anwaltskanzlei hat bestätigt, dass Libra im Einklang mit dem schweizerischen Berufs- und Datenschutzrecht verwendet werden kann und dass Hosting in Deutschland und der EU kein Problem darstellt — es besteht keine Anforderung, dass Schweizer Anwältinnen und Anwälte in der Schweiz hosten müssen.
  • Wo die Daten liegen. Libra läuft auf Servern der Deutsche Telekom in Deutschland; Dokumente werden verschlüsselt in Deutschland gespeichert. AI-Anfragen werden auf Microsoft- und AWS-Infrastruktur verarbeitet, die sich stets innerhalb der EU befindet — Daten werden niemals außerhalb der EU und niemals in die USA übertragen.
  • Vertraulichkeit. Libra schließt mit jedem Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) und eine Vertraulichkeitsvereinbarung ab. Microsoft, AWS und Deutsche Telekom sind als Hilfspersonen des Berufsgeheimnisses (Art. 321 StGB in Verbindung mit Art. 13 BGFA) gebunden, mit einer Vertraulichkeitsverpflichtung, die über das Ende des Vertrags hinaus fortbesteht. Alle Personen, die Mandantendaten verarbeiten, werden über die Vertraulichkeit belehrt.
  • Schweizer Rechtsdokumente. Die schweizerischen Vertragsunterlagen — Schweizer AGB, DPA und Vertraulichkeitserklärung — sind unter Nutzungsbedingungen auf der Libra-Website verfügbar.
Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Eine Kanzlei sollte für sensible Mandate weiterhin eine eigene risikobasierte Bewertung vornehmen — zum Beispiel wenn der Datenspeicherort selbst Teil des Mandats ist. Maßgeblich sind die Verträge und das Gutachten der beauftragten Anwaltskanzlei.

Tipps

„BK zu Art. 8 ZGB” liefert eine präzisere, schnellere Antwort als eine reine Themenfrage, und das Zitat verlinkt direkt zur Passage in LEXIA.
FedLex liefert den geltenden Gesetzestext; Stämpfli liefert die Lehre. Gesetz und Kommentar ist das übliche Recherchemuster in der Schweiz.
Ein Klick auf ein Stämpfli-Zitat führt Sie per Single-Sign-On direkt in den vollständigen Text in LEXIA — von dort aus können Sie in Stämpflis Datenbank weiter navigieren.

Häufige Fragen

Ja. Libra ist eine vollständige Plattform für sich, einschließlich der anderen Schweizer Quellen (FedLex, OpenCaseLaw, Zefix). Stämpfli Legal Premium ist ein optionales Add-on.
Nein. Die Werke und Quellen von Stämpfli sind ausschließlich über Libra zugänglich; es gibt keinen separaten, Libra-unabhängigen Zugangsweg.
Nein. Libra ist nicht mit Swisslex integriert. Für Schweizer Rechtsinhalte arbeitet Libra ausschließlich mit Stämpfli zusammen, sodass die Inhalte über das Stämpfli Legal Premium-Modul bereitgestellt werden.
Nein. Das Modul ist eine echte Flatrate — ein fester Betrag pro Nutzer — ohne nutzungsabhängige Zusatzkosten wie Gebühren pro Dokument.

Nächste Schritte

FedLex

Der offizielle Gesetzestext; ergänzen Sie ihn mit Stämpfli-Kommentaren.

OpenCaseLaw

Kostenlose Schweizer Rechtsprechung zur Abrundung der Recherche.